Scheidungs- & Trennungs­mediation

Eine glückliche Kindheit trotz Trennung, ist das Ziel der meisten Eltern.

SCHEIDUNG

Glückliche Kindheit trotz Trennung der Eltern

Eine glückliche Kindheit trotz Paartrennung, ist das Ziel der meisten Eltern.

Mediation mit Kindern, Münchner Modell bei Trennung und Scheidung einer Ehe

Insbesondere in der Trennungsberatung bei Paartrennung mit Kindern, bietet sich eine Mediation an. Deeskalation bei Streit und Fragen der Eltern im Rahmen von Sorgerecht, Umgang oder Unterhalt ist im Interesse aller Beteiligter. In München wird die Mediation als Alternative zur rechtlichen Streitbeilegung von den Gerichten immer als Verfahren der Wahl angeraten und empfohlen, siehe Münchner Modell.

Scheidung und Trennungsmediation statt Eskalationsspirale vor Gericht

Die oft fast zwangsläufige Eskalation des Konflikts vor Gericht und die damit einhergehenden Verletzungen, wenn es um die Paartrennung und Scheidung einer Ehe und/oder das Umgangs- oder Sorgerecht der Kinder geht, führt häufig dazu, dass eine weiterführende Kommunikation zwischen den Parteien nicht mehr möglich ist. In diesem Fall entscheidet das Gericht nach der Rechtslage. Eine Trennung im Mediationsverfahren bedeutet Beruhigung der Emotionen und oft auch eine Wertschätzung der gemeinsamen Vergangenheit. Scheidung und Trennungsmediation sind der Weg der Eigenverantwortung.

Unterhaltsberechnung

Da auf Unterhalt, insbesondere auf Kindesunterhalt, nicht verzichtet werden kann, ist in der Mediation entscheidend, dass Sie eine Vereinbarung finden, die rechtlich wirksam ist. Eine Unterhaltsberechnung für Kinder beispielsweise sollte auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Auf was Sie rechtlich achten müssen, besprechen wir im Rahmen der Mediationsgespräche.

Das Urteil

Ein Urteil stellt jedoch nicht immer eine befriedigende Lösung dar. Ein Gerichtsurteil ist im Vergleich zur Vereinbarung immer auf einen Regelfall zugeschnitten und damit eher pauschal, bietet also keine maßgeschneiderten Lösungen an. Besonders bei Trennung einer Familie ist jedoch eine maßgeschneiderte Vereinbarung wichtig. Vor allem, um die Bedürfnisse der Kinder nicht außen vor zu lassen.

Mediator versus Scheidungs­anwalt

Die Rolle des Mediators ist sehr von der Rolle des Familien­rechts­anwalts zu unterscheiden. Als Mediatorin unterstütze ich Sie beide in Ihrer Entscheidungsfindung und werde nicht für die Interesen einer Partei einstehen, rechtlich beraten oder vertreten. Als Mediatorin bin ich neutral und ausschließlich an einer Einigung beider Parteien interessiert. Ich treffe auch keine Entscheidungen für Sie beide. Um so wichtiger ist, dass Sie soweit infomiert werden, dass Sie eine verantwortliche, bewusste und nachhaltige Einigung finden und formulieren können.

Einvernehmliche Lösung statt Gerichtsurteil

Die Mediation ist vor allem bei Familienstreitigkeiten eine sehr gute, erfolgreiche und zunehmend bekannte Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Fast alle familienrechtlichen Regelungen können individuell vereinbart werden und müssen nicht durch über den Rechtsweg erstritten werden. Lediglich der formale Akt der Scheidung muss vor Gericht erfolgen. Fast alle Verbunds- und Folgefragen, wie Unterhalt, Vermögenstrennung, Sorgerecht, Aufenthalts- bzw. Umgangsrecht etc. können vereinbart werden.

Maßgescheiderte Mediationsvereinbarung

Die Mediation bietet an, dass die Konfliktpartner im Rahmen eines strukturierten Gesprächsprozesses selbst ihre individuelle und sachgerechte Lösung finden und diese Lösung rechtliche Wirksamkeit erreichen kann. Die maßgeschneiderte Mediationsvereinbarung ersetzt damit das richterliche Urteil mit vielen Vorteilen: Schutz der Kinder und der Privatsphäre, da keine Öffentlichkeit, individuelles Gehör jeder Partei, die Mediation spart zudem oft erhebliche Kosten und Zeit gegenüber einem Prozess.

Verantwortung übernehmen

Voraussetzung für eine Mediation ist, dass beide Konfliktparteien bereit sind im Rahmen dieses strukturierten Verfahrens die Verantwortung für die Gestaltung der Vereinbarung zu übernehmen. Zudem muss für die Zeit der Mediation der Gerichtsweg ausgeschlossen werden.

Anwaltliche Prüfung

Ihre erarbeitete Vereinbarung kann von externen Anwälten oder von mir als Anwalts-Mediatorin für Sie formuliert werden. Zur nachhaltigen Sicherung und Überprüfung Ihrer Interessen, sollte jedoch ein durch mich formulierter Entwurf von einem weiteren unbeteiligten Rechtsanwalt/in je Partei geprüft werden. Oftmals ist zudem die notarielle Form erforderlich, z.B. wenn über Immobilen, Grundstücke verfügt wird.

Rechtskraft der Vereinbarung

Sind alle Formvorschriften beachtet worden, ersetzt Ihre Vereinbarung das Urteil eines für Sie unbekannten und fremden Richters.

Mediationskosten

In den meisten Fällen ist die Mediation auch das  günstigere Verfahren.
Eine Kostenvergleichsberechnung Scheidung und Trennungsmediation versus Gerichtsweg finden Sie hier.