Mediations­verfahren

Ablauf einer Mediation

Mediationsgespräch

ERSTES INFOGESPRÄCH

Um entscheiden zu können, ob die Mediation ein Weg für Sie ist, biete ich Ihnen im Rahmen der ersten Sitzung ein unverbindliches Informationsgespräch an. Nur wenn alle ein gutes Gefühl haben und eine Mediation wirklich wollen, starten wir die Mediation.

5 Phasen

Im Verfahren werden wir dann 5 Phasen durchlaufen:

  1. Arbeitsbündnis, Vereinbarungen zum Mediationsverfahren
  2. Bestandsaufnahme, Ermittlung der regelungsbedürftigen Themen, Zusammentragen aller Informationen, gegenseitige Auskunft
  3. Bearbeiten der Konfliktfelder, zukunftsorientierte Suche nach Ihren Interessen und Bedürfnissen hinter den Positionen
  4. Aufspannen des Lösungsraums, Lösungsalternativen erarbeiten und bewerten
  5. Gestaltungsphase, Beschreibung der Lösung, Abschluss des Mediationsverfahrens

Sprechen Sie über Ihre Bedürfnisse

VORBEREITUNG

Im Grunde müssen Sie für die erste Sitzung nichts vorbereiten und auch keine Unterlagen mitbringen. Einige Paare bevorzugen sofort organisiert und aktiv zu starten. In diesem Fall können Sie eine Liste mit Ihren Vermögenwerten, Einkommen und monatlichen Ausgaben erststellen und mitbringen.

Unterlagen

Im Laufe des Mediationsprozesses werden wir folgende Unterlagen und eine Vermögensaufstellung brauchen:

  • Ehevertrag, wenn vorhanden
  • Heiratsurkunde
  • Gehaltsbelege für den Zeitraum der letzten 12 Monate
  • letzte Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheinigung
  • Bilanzen, Einnahmen-Überschuss-Berechnung und AfA-Spiegel der letzten 3 Jahre
  • Darlehensverträge und Nachweise der Zahlung
  • Nachweise zu sonstigen Schulden und Nachweise zur Zahlung

Verstehen heißt nicht, einverstanden zu sein

DIE VORAUS­SETZ­UNGEN AUF IHRER SEITE

  1. Freiwilligkeit beider Parteien an der Mediation teilzunehmen.
  2. Offenlegung aller Tatsachen, die für die Mediation eine Rolle spielen. Alle Einkünfte, Vermögen etc.
  3. Verschwiegenheit der Parteien und des Mediators,  geht auch einher mit einem Zeugnisverweigerungsrecht des Mediators bei einem möglichen späteren Prozess, falls die Mediation scheitert.
  4. Keine Aufnahme eines zeitgleichen Verfahrens bzw. Unterbrechung oder Beendigung eines anhängigen Gerichtsverfahrens.